GEG → GModG 2026: Was sich für Ihren Energieausweis ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet – in Kraft ist es aber noch nicht. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz (GEG); für Eigentümer geht es vor allem um das Heizungsrecht. Den Energieausweis betrifft in erster Linie die neue EU-Effizienzskala von A bis G – und die gilt zunächst nur für Nichtwohngebäude.
Rund um „GEG 2026″, „GMG“ und „Heizungsgesetz“ kursieren viele Halbwahrheiten. Dieser Überblick trennt das Wesentliche: Was ist beschlossen, was gilt schon – und was bedeutet das konkret für Ihren Energieausweis? (Stand: 22. Juli 2026. Das Gesetz ist verabschiedet, die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.)
GEG, GModG, Heizungsgesetz – was ist was?
- GEG – das Gebäudeenergiegesetz: das aktuell geltende Recht zu Energieeffizienz, Heizung und Energieausweis.
- „Heizungsgesetz“ – die umgangssprachliche Bezeichnung für die Heizungsregeln im GEG (u. a. die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht).
- GModG – das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das GEG nicht durch ein völlig neues Regelwerk, sondern ändert es umfassend; der Gesetzestitel lautet künftig „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“. Amtlich abgekürzt wird es GModG (umgangssprachlich oft „GMG“).
Wo steht das GModG im Juli 2026?
Das parlamentarische Verfahren ist abgeschlossen, das Gesetz aber noch nicht verkündet. Der Verlauf:
| Schritt | Status |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss zum Entwurf | 13. Mai 2026 |
| Erste Lesung im Bundestag | 11. Juni 2026 |
| Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 22. Juni 2026 |
| Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat | 10. Juli 2026 |
| Verkündung im Bundesgesetzblatt | steht noch aus (Stand 22.07.2026) |
| Inkrafttreten der Heizungsregeln (Artikel 1) | mit der Verkündung |
| Inkrafttreten der EPBD-Regeln inkl. A–G (Artikel 2) | sechs Monate nach der Verkündung |
Bis zur Verkündung gilt unverändert das GEG in seiner heutigen Fassung. Wer jetzt einen Energieausweis erstellen lässt, bewegt sich vollständig im aktuellen Recht – und der Ausweis bleibt auch danach gültig.
Was das GModG ändert (vor allem beim Heizen)
Der Schwerpunkt der Novelle liegt beim Heizungsrecht, nicht beim Energieausweis:
- Die pauschale 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Rahmen, in dem Eigentümer zwischen mehreren Optionen wählen können.
- Gestaffelte Anforderungen statt fixer Quote: Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigt der geforderte Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise über die kommenden Jahre an.
- Mehr Praxistauglichkeit: flexiblere Vorgaben für unterschiedliche Gebäudetypen.
Für die Frage, ob und welchen Energieausweis Sie brauchen, ändern diese Heizungsregeln nichts.
Was sich beim Energieausweis ändert: die A-bis-G-Skala
Die relevanteste Änderung kommt aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): eine Effizienzskala von A bis G. Wichtig für Hauseigentümer:
- Die A–G-Skala kommt zunächst nur für Nichtwohngebäude (neue Anlage 10a). Für Wohngebäude bleibt es bei der bekannten Skala A+ bis H.
- Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G für die energetisch schwächsten Gebäude des Bestands.
- Für Nichtwohngebäude sind künftig keine Verbrauchsausweise mehr vorgesehen.
- Diese Regeln greifen erst sechs Monate nach der Verkündung des GModG.
Mehr zu den Klassen und ihren kWh-Werten im Ratgeber Energieeffizienzklassen A+ bis H.
Müssen Sie jetzt handeln?
Nein. Für Eigentümer von Wohngebäuden gilt:
- Bestehende Energieausweise bleiben gültig – bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit.
- Bei Verkauf oder Vermietung brauchen Sie weiterhin einen gültigen Energieausweis nach geltendem Recht (§ 80 GEG) – siehe Ratgeber Energieausweis-Pflicht 2026.
- Einen vorzeitigen, kostenpflichtigen Neu-Ausweis allein wegen der Gesetzesänderung benötigen Sie nicht.
Häufige Fragen
Gilt das GModG schon?
Nein. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 verabschiedet, die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht aber noch aus (Stand 22.07.2026). Bis dahin gilt weiterhin das GEG in seiner heutigen Fassung.
Wird mein Energieausweis durch die neue Skala ungültig?
Nein. Ein bereits ausgestellter Energieausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit gültig.
Bekommt mein Wohnhaus jetzt eine Klasse A bis G?
Nein. Die A–G-Skala ist zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen. Für Wohngebäude gilt weiterhin die Skala A+ bis H.
Was ist der Unterschied zwischen GEG, GModG und Heizungsgesetz?
„Heizungsgesetz“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Heizungsregeln im GEG. Das GEG ist das geltende Gesetz; das GModG ändert es umfassend und tritt gestaffelt in Kraft.
Ab wann gilt die A-bis-G-Skala?
Sechs Monate nach der Verkündung des GModG im Bundesgesetzblatt – und zunächst nur für Nichtwohngebäude. Ein konkretes Datum steht erst mit der Verkündung fest.
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Stand: 22. Juli 2026. Das GModG ist verabschiedet, aber noch nicht verkündet; maßgeblich ist das jeweils geltende Recht (derzeit das GEG). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.