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Energieeffizienz

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Welchen Ausweis brauchen Sie?

Beim Energieausweis unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Sind Sie unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist? Nutzen Sie einfach unsere interaktive Anleitung – wir helfen Ihnen Schritt für Schritt, den passenden Energieausweis schnell und unkompliziert zu ermitteln.

1 Baujahr
2 Wohneinheiten
3 Ergebnis

Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?

Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Warum Energieausweis-Blitz?

Wir machen komplexe Bürokratie einfach, digital und für jeden verständlich.

Sofort verfügbar

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Keine Wartezeit auf Termine. Sie erhalten Ihren rechtssicheren Ausweis sofort nach Eingabe als digitales PDF.

Rechtssicher

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Jeder Ausweis wird nach GEG 2024 erstellt, ist 10 Jahre gültig und bei der DIBt mit ID-Nummer registriert.

Bester Preis

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Durch intelligente Automatisierung sparen Sie bis zu 80% im Vergleich zur vor-Ort-Ausstellung. Die Gültigkeit bleibt identisch.

Häufig gestellte Fragen

Alles was Sie wissen müssen, kurz und knapp.

Als Eigentümer sind Sie für die korrekte Eingabe der Gebäudedaten verantwortlich. Wir führen eine gesetzlich vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung durch, können aber die Daten nicht vor Ort verifizieren.

Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro vor, wenn bei Verkauf oder Neuvermietung kein gültiger Energieausweis vorgelegt wird.

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Nein, nicht zwingend. Für die Erstellung eines Online-Bedarfsausweises erfassen Sie detaillierte Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung selbst. Unsere Software und Experten prüfen diese auf Plausibilität.

Sie benötigen die Verbrauchsdaten der letzten 3 zusammenhängenden Abrechnungszeiträume (Heizkostenabrechnungen) sowie grundlegende Angaben zum Gebäude (Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart).

Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Gebäude ab Baujahr 1978 (Bauantrag ab 1.11.1977) oder für ältere Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, die bereits modernisiert wurden.

Ja, absolut. Unsere Energieausweise werden von zertifizierten Energieexperten ausgestellt und entsprechen zu 100% den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024. Sie sind für Verkauf, Vermietung und Aushang gültig.

Jeder bei uns erstellte Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum gesetzlich 10 Jahre lang gültig.

Nach Eingabe Ihrer Daten und Bezahlung wird der Ausweis sofort generiert. In der Regel erhalten Sie das PDF innerhalb von wenigen Minuten per E-Mail. In seltenen Fällen (manuelle Prüfung) dauert es maximal 24 Stunden.

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